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   BÜRO-ADRESSE:  Hindenburgstrasse 26     

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+49 (0) 781 950 39 949                      

 Mobil:  +49 (0) 172 72 875 36
 
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KUCKUCKsAGBs

Allgemeine Geschäfts Bedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen ExclusivEvents Offenburg und dem Vertragspartnern [Kunden].


2. Mietvertrag

Verträge zwischen ExclusivEvents Offenburg und ihren Kunden (Veranstalter ) entstehen durch:

  • Die Rücksendung des unterschrieben Mietvertrages an ExclusivEvents Offenburg und die vertraglich datierte Anzahlung.
  • Schriftlicher Vertrag


3. Kurzzeitmietvertrag über 24 Stunden

Der Mietvertrag ist generell nur für den Zeitraum eines vorab festgelegten Datums

( Eventdatum ) und die damit beinhalteten 24 Stunden gültig.

Der Kunde verfügt nur bedingt über die Räumlichkeiten der

OPEN END PrivatExclusivEventLocation, da ExclusivEvents Offenburg für die Personal-Bereitstellung sorgt.

Sollte durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- bzw. Stromschwankungen die vereinbarten Leistungen durch die ExclusivEvents Offenburg nicht erbracht werden, kann keine Nichterfüllung des Vertrages geltend gemacht werden und somit auch kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung der Vertrags-summe gefordert werden.


4. Vertragsrücktritt VERANSTALTER

Bei Rücktritt des Kunden (Veranstalter) ist ExclusivEvents Offenburg berechtigt, die vertraglich vereinbarte Miete in voller Höhe in Rechnung zu stellen, ferner diese nichts bereits zum Rücktrittzeitpunkt bereits entrichtet wurde.Sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglichist, gilt der vertraglich vereinbarte Betrag als Raummiete.

Ein Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich schriftlich durch ein klar formuliertes Kündigungsschreiben zu erfolgen.. In einer "pandemischen" Situation, die durch die Landes- und/bzw. Bundesregierung, als solche definiert wird, gelten die vertraglichen Vereinbarungen.

Ausnahmevereinbarungen:
Wird die vertragslich festgesetzte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von ExclusivEvents Offenburg gesetzten angemessenene Nachfrist mit Ablehungsdrohung nicht geleistet, so ist ExclusivEvents Offenburg zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

         ExclusivEvents Offenburg -

         OPEN END PrivatExclusivEventLocation KUCKUCK:

ExclusivEvents Offenburg ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • beispielsweise durch HÖHERE GEWALT, NATURKATASTROPHEN, BEHÖRDLICHE ANORDNUNGEN, BETRIEBSSTÖRUNGEN von ExclusivEvents Offenburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gemacht wurden. Bei Abweichung des vertraglich geschlossenen Eventanlass/Verwendungszweck kommt es zur sofortigen Kündigung. Eine Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen ist ausgeschlossen.
  • ExclusivEvents Offenburg begründeten Anlass zur Annahme haben muss, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder Ansehen von ExclusivEvents Offenburg in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies ExclusivEvents Offenburg zuzurechen ist.
  • ExclusivEvents Offenburg hat den Veranstalter vor der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Kommt es nach einem Vertragsrücktritt seitens des Kunden (Veranstalter)zu einem neuen Vertragsabschluss mit festgelegtem Termin, können die Stornokosten gesondert geregelt werden.

.SONDERSITUATION

  • Sollte durch "höhere Gewalt, elementare Ereignisse, Krisen-Situationen, die z. B. durch eine Pandemie hervorgerufen wurden und/oder durch staatliche und/oder Landesverordnungen die die jeweiligen Auflagen des Landes BADEN-WÜRTTEMBERG und/oder Staatsverordnung ein Abhalten von Verantsaltungen in dem geplanten umfang verbieten, besteht kein Anspruch auf sofortige Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen, bevor nicht nach einer Lösung, die für beide Seiten vertretbar ist, gesucht wurde. Möglich wäre z. B. Verschiebung des Eventdatum auf einen neuen Termin, der der Situation angepasst werden würde.

PANDEMIE-AUSFALL-SITUATION:

Durch die herrschende und andauernde Pandemie - CORONA SARS-CoV-2 - und die daraus resultierenden Mutationen kann zu keinem Zeitpunkt des Vertragabschlussen eine verbindliche Sicherheit, seitens ExclusivEventsOffenburg - KUCKUCK-ProvatExclusivEventLocation - gewährleistet werden, die durch Bundes-/ Landesverordnungen bestimmt werden.

Im Falle einer Verordnung, die zeitnah vom Bund/Land verhängt wird, kann das Eventdatum auf ein "NEUES DATUM", ohne Mehrkosten, verschoben werden. Der geschlossene Vertrag, wie auch alle entrichteten Zahlungen werden "STILLGELEGT"und die vertraglich geschlossenen Vereinbarungen haben weiterhin Bestand.


5. Autark beauftragte Fremddienstleister

Autark beauftragte Fremddienstleister durch den Kunden ( Veranstalter) haben sich nach den Vorgaben der Location und der Hausordnung zu richten, sodass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

Die Dienstleister haben sorgsam mit dem technischen Equipment und dem Inventar umzugehen und Schäden sofort der Location zu melden. Ein Zuwiderhandeln trotz autarker Beauftragung durch den Kunden ( Veranstalter) kann zu sofortigen Konsequenzen mit anschließendem Hausverbot führen. Das mündlich erteilte Hausverbot gilt wird zu keinem späteren Zeitpunkt aufgehoben und gilt für die Dienstleistung als auch für die private Person.


6. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung in der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation haftet ausschließlich der Vertragspartner (Kunde). Inbegriffen ist auch die Haftung der Garderobe und an der Loction. Für Schäden jeglicher Art in und an der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation, die während einer Veranstaltung durch den Kunden ( Vertragspartner ) und / oder den anwesenden Gäste verursacht werden, haftet der Kunde (Veranstalter).

Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so ist dieser der Vertragsnehmer und haftet mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.


7. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug (außer der bereits getätigten Anzahlung) und ausschließlich an die ExclusivEvents Offenburg zum festgelegten Termin auf das genannte Konto vorzunehmen.


8. Besonderheiten

8.1 Ein “OPEN END“ Angebot umfasst eine maximale Dauer der Veranstaltung von 16 Stunden, gerechnet von Eventbeginn.

 

8.2 Das Mitbringen/ Verteilen und der Gebrauch/Verzehr von Drogen/ Aufputschmittel jeglicher Art, innerhalb der Location und auf dem Privatgelände der Location, ist untersagt.

Dazu zählen alle Drogen, die in der Medizin als psychoaktive Substanzen

bezeichnet werden und der Konsum Bewusstseinsänderungen hervorruft.

Selbst die Legalisierung von CANNABIS zum 01. April 2024, durch die Bundesregierung, ist das mitbringen und konsumieren in der Location, wie auch auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet.


9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren

Bestimmung verfolgt haben.


10. Pandemie-Situationen

Die Richtlinien und Empfehlungen der Landes- und Bundesregierung. stehen über dem geschlossenen Vertrag.

Es wird Sorge dafür getragen, dass über die aktuelle Situation der Auftragnehmer/Kunde informiert wird. Der Auftraggeber/Kunde ist für die Weitergabe an seine Gäste und die Einhaltung der Locationen-Regelungen verantwortlich.

Sonstige Vereinbarungen werden vertraglich festgelegt


              11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder diese Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von ExclusivEvents Offenburg.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von ExclusivEvents Offenburg die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von ExclusivEvents Offenburg.
  • Das DEUTSCHE RECHT bzw. die DEUTSCHE GESETZGEBUNG wird zugrunde gelegt.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorgaben

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten.

Verantwortungsbereich: Das Impressum gilt nur für die Internetpräsenz unter der Adresse: https://www.kuckuck-offenburg..com

Abgrenzung: Die Web-Präsenz ist Teil des WWW und dementsprechend mit fremden, sich jederzeit wandeln könnenden Web-Sites verknüpft, die folglich auch nicht diesem Verantwortungsbereich unterliegen und für die nachfolgende Informationen nicht gelten. Dass die Links weder gegen Sitten noch Gesetze verstoßen, wurde genau ein mal geprüft: bevor sie hier aufgenommen wurden. Solche Links, die zu fremden Webprojekten führen, erkennen Sie daran: Schriftsymbol, Farbwechsel beim Mouse-Over, usw.

Verantwortliche Ansprechperson:           

Frank Peters
Anschrift: Hindenburgstrasse 26 D- 77654 Offenburg
Schnelle elektronische und unmittelbare Kommunikation:  +49 (0) 781 950 39 949

Journalistisch-redaktionelle Verantwortung:

Frank Peters

Beansprucht wird Schutzrecht für: 

ExclusivEventsOffenburg

Urheberschutz und Nutzung: Der Urheber räumt Ihnen kein Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie für persönliche Zwecke anzufertigen.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Texte bei: ExclusivEventsOffenburg

Illustrationen unterliegen den Urheberrechten von: ExclusivEventsOffenburg



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1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen ExclusivEvents Offenburg und dem Vertragspartnern [Kunden].


2. Mietvertrag

Verträge zwischen ExclusivEvents Offenburg und ihren Kunden (Veranstalter ) entstehen durch:

  • Die Rücksendung des unterschrieben Mietvertrages an ExclusivEvents Offenburg und die vertraglich datierte Anzahlung.
  • Schriftlicher Vertrag


3. Kurzzeitmietvertrag über 24 Stunden

Der Mietvertrag ist generell nur für den Zeitraum eines vorab festgelegten Datums

( Eventdatum ) und die damit beinhalteten 24 Stunden gültig.

Der Kunde verfügt nur bedingt über die Räumlichkeiten der

OPEN END PrivatExclusivEventLocation, da ExclusivEvents Offenburg für die Personal-Bereitstellung sorgt.

Sollte durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- bzw. Stromschwankungen die vereinbarten Leistungen durch die ExclusivEvents Offenburg nicht erbracht werden, kann keine Nichterfüllung des Vertrages geltend gemacht werden und somit auch kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung der Vertrags-summe gefordert werden.


4. Vertragsrücktritt VERANSTALTER

Bei Rücktritt des Kunden (Veranstalter) ist ExclusivEvents Offenburg berechtigt, die vertraglich vereinbarte Miete in voller Höhe in Rechnung zu stellen, ferner diese nichts bereits zum Rücktrittzeitpunkt bereits entrichtet wurde.Sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglichist, gilt der vertraglich vereinbarte Betrag als Raummiete.

Ein Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich schriftlich durch ein klar formuliertes Kündigungsschreiben zu erfolgen.. In einer "pandemischen" Situation, die durch die Landes- und/bzw. Bundesregierung, als solche definiert wird, gelten die vertraglichen Vereinbarungen.

Ausnahmevereinbarungen:
Wird die vertragslich festgesetzte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von ExclusivEvents Offenburg gesetzten angemessenene Nachfrist mit Ablehungsdrohung nicht geleistet, so ist ExclusivEvents Offenburg zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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ExclusivEvents Offenburg ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • beispielsweise durch HÖHERE GEWALT, NATURKATASTROPHEN, BEHÖRDLICHE ANORDNUNGEN, BETRIEBSSTÖRUNGEN von ExclusivEvents Offenburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gemacht wurden. Bei Abweichung des vertraglich geschlossenen Eventanlass/Verwendungszweck kommt es zur sofortigen Kündigung. Eine Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen ist ausgeschlossen.
  • ExclusivEvents Offenburg begründeten Anlass zur Annahme haben muss, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder Ansehen von ExclusivEvents Offenburg in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies ExclusivEvents Offenburg zuzurechen ist.
  • ExclusivEvents Offenburg hat den Veranstalter vor der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Kommt es nach einem Vertragsrücktritt seitens des Kunden (Veranstalter)zu einem neuen Vertragsabschluss mit festgelegtem Termin, können die Stornokosten gesondert geregelt werden.

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  • Sollte durch "höhere Gewalt, elementare Ereignisse, Krisen-Situationen, die z. B. durch eine Pandemie hervorgerufen wurden und/oder durch staatliche und/oder Landesverordnungen die die jeweiligen Auflagen des Landes BADEN-WÜRTTEMBERG und/oder Staatsverordnung ein Abhalten von Verantsaltungen in dem geplanten umfang verbieten, besteht kein Anspruch auf sofortige Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen, bevor nicht nach einer Lösung, die für beide Seiten vertretbar ist, gesucht wurde. Möglich wäre z. B. Verschiebung des Eventdatum auf einen neuen Termin, der der Situation angepasst werden würde.

PANDEMIE-AUSFALL-SITUATION:

Durch die herrschende und andauernde Pandemie - CORONA SARS-CoV-2 - und die daraus resultierenden Mutationen kann zu keinem Zeitpunkt des Vertragabschlussen eine verbindliche Sicherheit, seitens ExclusivEventsOffenburg - KUCKUCK-ProvatExclusivEventLocation - gewährleistet werden, die durch Bundes-/ Landesverordnungen bestimmt werden.

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5. Autark beauftragte Fremddienstleister

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Die Dienstleister haben sorgsam mit dem technischen Equipment und dem Inventar umzugehen und Schäden sofort der Location zu melden. Ein Zuwiderhandeln trotz autarker Beauftragung durch den Kunden ( Veranstalter) kann zu sofortigen Konsequenzen mit anschließendem Hausverbot führen. Das mündlich erteilte Hausverbot gilt wird zu keinem späteren Zeitpunkt aufgehoben und gilt für die Dienstleistung als auch für die private Person.


6. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung in der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation haftet ausschließlich der Vertragspartner (Kunde). Inbegriffen ist auch die Haftung der Garderobe und an der Loction. Für Schäden jeglicher Art in und an der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation, die während einer Veranstaltung durch den Kunden ( Vertragspartner ) und / oder den anwesenden Gäste verursacht werden, haftet der Kunde (Veranstalter).

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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren

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Sonstige Vereinbarungen werden vertraglich festgelegt


              11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder diese Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
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  • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von ExclusivEvents Offenburg die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von ExclusivEvents Offenburg.
  • Das DEUTSCHE RECHT bzw. die DEUTSCHE GESETZGEBUNG wird zugrunde gelegt.
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2. Mietvertrag

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  • Die Rücksendung des unterschrieben Mietvertrages an ExclusivEvents Offenburg und die vertraglich datierte Anzahlung.
  • Schriftlicher Vertrag

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4. Vertragsrücktritt VERANSTALTER

Bei Rücktritt des Kunden (Veranstalter) ist ExclusivEvents Offenburg berechtigt, die vertraglich vereinbarte Miete in voller Höhe in Rechnung zu stellen, ferner diese nichts bereits zum Rücktrittzeitpunkt bereits entrichtet wurde.Sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglichist, gilt der vertraglich vereinbarte Betrag als Raummiete.

Ein Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich schriftlich durch ein klar formuliertes Kündigungsschreiben zu erfolgen.. In einer "pandemischen" Situation, die durch die Landes- und/bzw. Bundesregierung, als solche definiert wird, gelten die vertraglichen Vereinbarungen.

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Im Falle einer Verordnung, die zeitnah vom Bund/Land verhängt wird, kann das Eventdatum auf ein "NEUES DATUM", ohne Mehrkosten, verschoben werden. Der geschlossene Vertrag, wie auch alle entrichteten Zahlungen werden "STILLGELEGT"und die vertraglich geschlossenen Vereinbarungen haben weiterhin Bestand.

5. Autark beauftragte Fremddienstleister

Autark beauftragte Fremddienstleister durch den Kunden ( Veranstalter) haben sich nach den Vorgaben der Location und der Hausordnung zu richten, sodass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

Die Dienstleister haben sorgsam mit dem technischen Equipment und dem Inventar umzugehen und Schäden sofort der Location zu melden. Ein Zuwiderhandeln trotz autarker Beauftragung durch den Kunden ( Veranstalter) kann zu sofortigen Konsequenzen mit anschließendem Hausverbot führen. Das mündlich erteilte Hausverbot gilt wird zu keinem späteren Zeitpunkt aufgehoben und gilt für die Dienstleistung als auch für die private Person.

6. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung in der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation haftet ausschließlich der Vertragspartner (Kunde). Inbegriffen ist auch die Haftung der Garderobe und an der Loction. Für Schäden jeglicher Art in und an der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation, die während einer Veranstaltung durch den Kunden ( Vertragspartner ) und / oder den anwesenden Gäste verursacht werden, haftet der Kunde (Veranstalter).

Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so ist dieser der Vertragsnehmer und haftet mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren

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Die Richtlinien und Empfehlungen der Landes- und Bundesregierung. stehen über dem geschlossenen Vertrag.

Es wird Sorge dafür getragen, dass über die aktuelle Situation der Auftragnehmer/Kunde informiert wird. Der Auftraggeber/Kunde ist für die Weitergabe an seine Gäste und die Einhaltung der Locationen-Regelungen verantwortlich.

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  • Das DEUTSCHE RECHT bzw. die DEUTSCHE GESETZGEBUNG wird zugrunde gelegt.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorgaben

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