ExclusivEventsOffenburg
LÖWENSTARKE EVENTS
FRANK PETERS
EVENT DJ & VERANSTALTUNGSTECHNIK
EVENT REDEN
EVENTPLANUNG & LOCATIONVERMIETUNG
BÜRO-ADRESSE: Hindenburgstrasse 26
D- 77654 Offenburg
Die
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teilen wir Ihnen für eine
UNVERBINDLICHE BESICHTIGUNG nach Vereinbarung mit uns mit.
Büro: +49 (0) 781 950 39 949
Mobil:
+49 (0) 172 72 875 36
Telefonisch sind wir gern für Sie da
MO - DO von 10:00 - 19:00 Uhr
In diesem Zeitraum können Sie mit uns auch
eine UNVERBINDLICHE BESICHTUNG vereinbaren.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
SteuerID 14361/34122
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1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen ExclusivEvents Offenburg und dem Vertragspartnern [Kunden].
2. Mietvertrag
Verträge zwischen ExclusivEvents Offenburg und ihren Kunden (Veranstalter ) entstehen durch:
3. Kurzzeitmietvertrag über 24 Stunden
Der Mietvertrag ist generell nur für den Zeitraum eines vorab festgelegten Datums
( Eventdatum ) und die damit beinhalteten 24 Stunden gültig.
Der Kunde verfügt nur bedingt über die Räumlichkeiten der
OPEN END PrivatExclusivEventLocation, da ExclusivEvents Offenburg für die Personal-Bereitstellung sorgt.
Sollte durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- bzw. Stromschwankungen die vereinbarten Leistungen durch die ExclusivEvents Offenburg nicht erbracht werden, kann keine Nichterfüllung des Vertrages geltend gemacht werden und somit auch kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung der Vertrags-summe gefordert werden.
4. Vertragsrücktritt VERANSTALTER
Bei Rücktritt des Kunden (Veranstalter) ist ExclusivEvents Offenburg berechtigt, die vertraglich vereinbarte Miete in voller Höhe in Rechnung zu stellen, ferner diese nichts bereits zum Rücktrittzeitpunkt bereits entrichtet wurde.Sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglichist, gilt der vertraglich vereinbarte Betrag als Raummiete.
Ein Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich schriftlich durch ein klar formuliertes Kündigungsschreiben zu erfolgen.. In einer "pandemischen" Situation, die durch die Landes- und/bzw. Bundesregierung, als solche definiert wird, gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
Ausnahmevereinbarungen:
Wird die vertragslich festgesetzte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von ExclusivEvents Offenburg gesetzten angemessenene Nachfrist mit Ablehungsdrohung nicht geleistet, so ist ExclusivEvents Offenburg zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
ExclusivEvents Offenburg -
OPEN END PrivatExclusivEventLocation KUCKUCK:
ExclusivEvents Offenburg ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
Kommt es nach einem Vertragsrücktritt seitens des Kunden (Veranstalter)zu einem neuen Vertragsabschluss mit festgelegtem Termin, können die Stornokosten gesondert geregelt werden.
.SONDERSITUATION
PANDEMIE-AUSFALL-SITUATION:
Durch die herrschende und andauernde Pandemie - CORONA SARS-CoV-2 - und die daraus resultierenden Mutationen kann zu keinem Zeitpunkt des Vertragabschlussen eine verbindliche Sicherheit, seitens ExclusivEventsOffenburg - KUCKUCK-ProvatExclusivEventLocation - gewährleistet werden, die durch Bundes-/ Landesverordnungen bestimmt werden.
Im Falle einer Verordnung, die zeitnah vom Bund/Land verhängt wird, kann das Eventdatum auf ein "NEUES DATUM", ohne Mehrkosten, verschoben werden. Der geschlossene Vertrag, wie auch alle entrichteten Zahlungen werden "STILLGELEGT"und die vertraglich geschlossenen Vereinbarungen haben weiterhin Bestand.
5. Autark beauftragte Fremddienstleister
Autark beauftragte Fremddienstleister durch den Kunden ( Veranstalter) haben sich nach den Vorgaben der Location und der Hausordnung zu richten, sodass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.
Die Dienstleister haben sorgsam mit dem technischen Equipment und dem Inventar umzugehen und Schäden sofort der Location zu melden. Ein Zuwiderhandeln trotz autarker Beauftragung durch den Kunden ( Veranstalter) kann zu sofortigen Konsequenzen mit anschließendem Hausverbot führen. Das mündlich erteilte Hausverbot gilt wird zu keinem späteren Zeitpunkt aufgehoben und gilt für die Dienstleistung als auch für die private Person.
6. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung in der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation haftet ausschließlich der Vertragspartner (Kunde). Inbegriffen ist auch die Haftung der Garderobe und an der Loction. Für Schäden jeglicher Art in und an der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation, die während einer Veranstaltung durch den Kunden ( Vertragspartner ) und / oder den anwesenden Gäste verursacht werden, haftet der Kunde (Veranstalter).
Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so ist dieser der Vertragsnehmer und haftet mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
7. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug (außer der bereits getätigten Anzahlung) und ausschließlich an die ExclusivEvents Offenburg zum festgelegten Termin auf das genannte Konto vorzunehmen.
8. Besonderheiten
8.1 Ein “OPEN END“ Angebot umfasst eine maximale Dauer der Veranstaltung von 16 Stunden, gerechnet von Eventbeginn.
8.2 Das Mitbringen/ Verteilen und der Gebrauch/Verzehr von Drogen/ Aufputschmittel jeglicher Art, innerhalb der Location und auf dem Privatgelände der Location, ist untersagt.
Dazu zählen alle Drogen, die in der Medizin als psychoaktive Substanzen
bezeichnet werden und der Konsum Bewusstseinsänderungen hervorruft.
Selbst die Legalisierung von CANNABIS zum 01. April 2024, durch die Bundesregierung, ist das mitbringen und konsumieren in der Location, wie auch auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet.
9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben.
10. Pandemie-Situationen
Die Richtlinien und Empfehlungen der Landes- und Bundesregierung. stehen über dem geschlossenen Vertrag.
Es wird Sorge dafür getragen, dass über die aktuelle Situation der Auftragnehmer/Kunde informiert wird. Der Auftraggeber/Kunde ist für die Weitergabe an seine Gäste und die Einhaltung der Locationen-Regelungen verantwortlich.
Sonstige Vereinbarungen werden vertraglich festgelegt
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten.
Verantwortungsbereich: Das Impressum gilt nur für die Internetpräsenz unter der Adresse: https://www.kuckuck-offenburg..com
Abgrenzung: Die Web-Präsenz ist Teil des WWW und dementsprechend mit fremden, sich jederzeit wandeln könnenden Web-Sites verknüpft, die folglich auch nicht diesem Verantwortungsbereich unterliegen und für die nachfolgende Informationen nicht gelten. Dass die Links weder gegen Sitten noch Gesetze verstoßen, wurde genau ein mal geprüft: bevor sie hier aufgenommen wurden. Solche Links, die zu fremden Webprojekten führen, erkennen Sie daran: Schriftsymbol, Farbwechsel beim Mouse-Over, usw.
Verantwortliche Ansprechperson:
Frank Peters
Anschrift: Hindenburgstrasse 26 D- 77654 Offenburg
Schnelle elektronische und unmittelbare Kommunikation: +49 (0) 781 950 39 949
Journalistisch-redaktionelle Verantwortung:
Frank Peters
Beansprucht wird Schutzrecht für:
ExclusivEventsOffenburg
Urheberschutz und Nutzung: Der Urheber räumt Ihnen kein Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie für persönliche Zwecke anzufertigen.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Texte bei: ExclusivEventsOffenburg
Illustrationen unterliegen den Urheberrechten von: ExclusivEventsOffenburg
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen ExclusivEvents Offenburg und dem Vertragspartnern [Kunden].
2. Mietvertrag
Verträge zwischen ExclusivEvents Offenburg und ihren Kunden (Veranstalter ) entstehen durch:
3. Kurzzeitmietvertrag über 24 Stunden
Der Mietvertrag ist generell nur für den Zeitraum eines vorab festgelegten Datums
( Eventdatum ) und die damit beinhalteten 24 Stunden gültig.
Der Kunde verfügt nur bedingt über die Räumlichkeiten der
OPEN END PrivatExclusivEventLocation, da ExclusivEvents Offenburg für die Personal-Bereitstellung sorgt.
Sollte durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- bzw. Stromschwankungen die vereinbarten Leistungen durch die ExclusivEvents Offenburg nicht erbracht werden, kann keine Nichterfüllung des Vertrages geltend gemacht werden und somit auch kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung der Vertrags-summe gefordert werden.
4. Vertragsrücktritt VERANSTALTER
Bei Rücktritt des Kunden (Veranstalter) ist ExclusivEvents Offenburg berechtigt, die vertraglich vereinbarte Miete in voller Höhe in Rechnung zu stellen, ferner diese nichts bereits zum Rücktrittzeitpunkt bereits entrichtet wurde.Sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglichist, gilt der vertraglich vereinbarte Betrag als Raummiete.
Ein Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich schriftlich durch ein klar formuliertes Kündigungsschreiben zu erfolgen.. In einer "pandemischen" Situation, die durch die Landes- und/bzw. Bundesregierung, als solche definiert wird, gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
Ausnahmevereinbarungen:
Wird die vertragslich festgesetzte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von ExclusivEvents Offenburg gesetzten angemessenene Nachfrist mit Ablehungsdrohung nicht geleistet, so ist ExclusivEvents Offenburg zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Kommt es nach einem Vertragsrücktritt seitens des Kunden (Veranstalter)zu einem neuen Vertragsabschluss mit festgelegtem Termin, können die Stornokosten gesondert geregelt werden.
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Durch die herrschende und andauernde Pandemie - CORONA SARS-CoV-2 - und die daraus resultierenden Mutationen kann zu keinem Zeitpunkt des Vertragabschlussen eine verbindliche Sicherheit, seitens ExclusivEventsOffenburg - KUCKUCK-ProvatExclusivEventLocation - gewährleistet werden, die durch Bundes-/ Landesverordnungen bestimmt werden.
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5. Autark beauftragte Fremddienstleister
Autark beauftragte Fremddienstleister durch den Kunden ( Veranstalter) haben sich nach den Vorgaben der Location und der Hausordnung zu richten, sodass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.
Die Dienstleister haben sorgsam mit dem technischen Equipment und dem Inventar umzugehen und Schäden sofort der Location zu melden. Ein Zuwiderhandeln trotz autarker Beauftragung durch den Kunden ( Veranstalter) kann zu sofortigen Konsequenzen mit anschließendem Hausverbot führen. Das mündlich erteilte Hausverbot gilt wird zu keinem späteren Zeitpunkt aufgehoben und gilt für die Dienstleistung als auch für die private Person.
6. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung in der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation haftet ausschließlich der Vertragspartner (Kunde). Inbegriffen ist auch die Haftung der Garderobe und an der Loction. Für Schäden jeglicher Art in und an der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation, die während einer Veranstaltung durch den Kunden ( Vertragspartner ) und / oder den anwesenden Gäste verursacht werden, haftet der Kunde (Veranstalter).
Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so ist dieser der Vertragsnehmer und haftet mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
7. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug (außer der bereits getätigten Anzahlung) und ausschließlich an die ExclusivEvents Offenburg zum festgelegten Termin auf das genannte Konto vorzunehmen.
8. Besonderheiten
8.1 Ein “OPEN END“ Angebot umfasst eine maximale Dauer der Veranstaltung von 16 Stunden, gerechnet von Eventbeginn.
8.2 Das Mitbringen/ Verteilen und der Gebrauch/Verzehr von Drogen/ Aufputschmittel jeglicher Art, innerhalb der Location und auf dem Privatgelände der Location, ist untersagt.
Dazu zählen alle Drogen, die in der Medizin als psychoaktive Substanzen
bezeichnet werden und der Konsum Bewusstseinsänderungen hervorruft.
Selbst die Legalisierung von CANNABIS zum 01. April 2024, durch die Bundesregierung, ist das mitbringen und konsumieren in der Location, wie auch auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet.
9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren
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10. Pandemie-Situationen
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Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen ExclusivEvents Offenburg und dem Vertragspartnern [Kunden].
2. Mietvertrag
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3. Kurzzeitmietvertrag über 24 Stunden
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Die Dienstleister haben sorgsam mit dem technischen Equipment und dem Inventar umzugehen und Schäden sofort der Location zu melden. Ein Zuwiderhandeln trotz autarker Beauftragung durch den Kunden ( Veranstalter) kann zu sofortigen Konsequenzen mit anschließendem Hausverbot führen. Das mündlich erteilte Hausverbot gilt wird zu keinem späteren Zeitpunkt aufgehoben und gilt für die Dienstleistung als auch für die private Person.
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Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung in der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation haftet ausschließlich der Vertragspartner (Kunde). Inbegriffen ist auch die Haftung der Garderobe und an der Loction. Für Schäden jeglicher Art in und an der OPEN ENDPrivatExclusivEventLocation, die während einer Veranstaltung durch den Kunden ( Vertragspartner ) und / oder den anwesenden Gäste verursacht werden, haftet der Kunde (Veranstalter).
Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so ist dieser der Vertragsnehmer und haftet mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
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